§ 1 Allgemein
Die Hütte ist Eigentum des SC Bodenmais und befindet sich in einem ökologisch wertvollem
Gebiet. Grundsätzlich ist jeder Zugang zur Hütte über ausgeschilderte Wege vorzunehmen.
Jegliche Lärmbelästigung oder Gefährdung der Umgebung ist zu unterlassen. Mängel oder
Schäden sind unverzüglich dem Hüttenwart zu melden und ins Hüttenbuch einzutragen.

§ 2 Verantwortliche Person
Bei Gruppenaufenthalten ist ein Hüttenverantwortlicher zu bestimmen. Wenn nicht anders
vereinbart ist dies der Besteller. Dieser verpflichtet sich, dass die Hüttenordnung strikt
eingehalten wird. Die strikte Einhaltung gilt auch für Einzelpersonen.

§ 3 Hüttenbelegung
Grundsätzlich ist jede Hüttenbelegung nur mit Anmeldung möglich. Diese erfolgt per e-mail
mit Angabe von Name, Adresse und Handynummer des Bestellers, Zahl und Alter der
Teilnehmer. Vereinsmitglieder separat aufführen.

§ 4 Hüttennutzung
Um einen angenehmen Hüttenaufenthalt zu gewährleisten bitten wir folgende Regeln zu
beachten.
Zur Übernachtung muss ein Hüttenschlafsack und ein Handtuch mitgebracht werden.
Alternativ kann man Bettwäsche zum Beziehen der vorhandenen Decken für 3€ ausleihen.
In der Hütte gilt absolutes Rauchverbot
22.00 Uhr ist Hüttenruhe, um die bereits ruhenden Gäste nicht zu stören. Es gilt
Zimmerlautstärke einzuhalten.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gastronomischen
Hüttenbereich nicht erlaubt.
Der Verzehr von Spirituosen ist auf den Zimmer nicht erlaubt.
Hunde sind innerhalb der Hütte und im Gaststättenbereich an der Leine zu führen. (
Vorschrift der Aufsichtsbehörde )
Die Zimmer sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen.
Bei Veranstaltungen im oder vor dem gastronomischen Hüttenbereich gelten
Ausnahmeregelungen für Lautstärke und Hüttenruhe.
Nasse Kleidung wird im Skiraum getrocknet. Eine Haftung für Skiausrüstung oder sonstiges
Eigentum wird nicht übernommen.
Die Gasträume und Schlafzimmer dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
Der Hüttenwart behält sich vor, die Einhaltung der Hüttenordnung zu kontrollieren. Den
Anweisungen des Hüttenpersonals ist Folge zu leisten.

§ 5 Brandschutz
Der Umgang mit offenem Feuer ist in der Hütte und auch im Freien untersagt, ebenso die
Verwendung von privaten Koch – oder Heizgeräten. Das Grillen im Freien ist nicht erlaubt.
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Böllern ist strengstens verboten.

§ 6 Notsituation
Im Falle einer Notsituation kann schnelle Hilfe entweder über das Hüttenpersonal oder über
den Notruf 112 herbeigeholt werden. Der Festanschluss der Chamer Hütte hat die Nummer
09924 943126. – Notfallnummer bei technischen Ausfällen: 0170 7809522

§ 7 Schäden – Verstöße
Der Hüttenverantwortliche haftet für evtl. entstandene Schäden und verpflichtet sich zur
Schadenersatzleistung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot
ausgesprochen werden.